Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 09.11.2023 aufgehoben
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§ 8 - Wein-Vergünstigungsverordnung (WeinVergV)

neugefasst durch B. v. 24.04.1987 BGBl. I S. 1300; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 04.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 304
Geltung ab 06.05.1987; FNA: 7847-11-4-22 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 8 (weggefallen)


§ 8 hat 1 frühere Fassung



Text in der Fassung der Verordnung Neunte Verordnung zur Änderung der Wein-Vergünstigungsverordnung V. v. 17. Februar 2009 BAnz. S. 606 m.W.v. 21. Februar 2009

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Frühere Fassungen von § 8 WeinVergV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 21.02.2009Verordnung Neunte Verordnung zur Änderung der Wein-Vergünstigungsverordnung
vom 17.02.2009 BAnz AT 20.02.2009 V606

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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