Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben

Artikel 4 - Gesetz zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (BFHEntlG k.a.Abk.)

G. v. 08.07.1975 BGBl. I S. 1861; aufgehoben durch Artikel 36 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866
Geltung ab 15.09.1975; FNA: 302-4 Entlastung der Gerichte, Rechtspfleger
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Artikel 4 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am 15. September 1975 in Kraft.



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