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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2021 aufgehoben
§ 2 - Kostenverordnung für Nutzleistungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTBAKostV k.a.Abk.)
V. v. 17.12.1970 BGBl. I S. 1745; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 67 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Geltung ab 24.12.1970; FNA: 7141-6-6-1 Zeitbestimmung, Maß- und Gewichtswesen
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Geltung ab 24.12.1970; FNA: 7141-6-6-1 Zeitbestimmung, Maß- und Gewichtswesen
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§ 2 Berechnung der Gebühr
Die Gebühr wird nach dem Zeitaufwand (§ 3) berechnet, in den Fällen der §§ 4 bis 6 zuzüglich einem Entgelt für
- 1.
- Sonderaufwendungen (§ 4),
- 2.
- die Überlassung von Anlagen und Geräten auf Zeit (§ 5),
- 3.
- beschleunigt erbrachte Nutzleistungen (§ 6).
Text in der Fassung des Artikels 1 Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für Nutzleistungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt V. v. 5. Oktober 2009 BGBl. I S. 3542 m.W.v. 1. November 2009
Frühere Fassungen von § 2 Kostenverordnung für Nutzleistungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.11.2009 | Artikel 1 Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für Nutzleistungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt vom 05.10.2009 BGBl. I S. 3542 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 2 Kostenverordnung für Nutzleistungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 PTBAKostV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PTBAKostV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für Nutzleistungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3542
Artikel 1 13. PTBAKostOÄndV
... Inanspruchnahme der Kostenschuldner gesetzlich nicht verpflichtet ist." 2. § 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Für häufig wiederkehrende ... Gebühr nach § 3 Festgebühren nach § 3a erhoben." 3. In § 2 und § 3 Absatz 3 wird das Wort „Arbeitsaufwand" jeweils durch das Wort ...
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