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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 10.07.2009 aufgehoben
§ 5 - Rinder- und Schafprämien-Verordnung (Rind/SchafPrV k.a.Abk.)
V. v. 22.12.1999 BGBl. I S. 2588; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 30.06.2009 BGBl. I S. 1715
Geltung ab 01.01.2000; FNA: 7847-11-4-95 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Geltung ab 01.01.2000; FNA: 7847-11-4-95 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 5 Kennzeichnung, Anzeige
§ 5 wird in 2 Vorschriften zitiert
Die Sonderprämie, die Schlachtprämie, die Mutterkuhprämie oder die Extensivierungsprämie kann ein Erzeuger nur für Rinder erhalten, wenn
- 1.
- sie nach § 24d der Viehverkehrsverordnung in Verbindung mit den dort genannten Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft gekennzeichnet sind und
- 2.
- deren Kennzeichnung nach § 24e der Viehverkehrsverordnung und deren Bestandsveränderung nach § 24g der Viehverkehrsverordnung der dafür zuständigen Landesstelle angezeigt wurden.
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Zitierungen von § 5 Rinder- und Schafprämien-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 Rind/SchafPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
Rind/SchafPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 22 Rind/SchafPrV Anträge, Antragstellung und Ausfuhranmeldung
... oder schlachten lassen, haben dafür zu sorgen, dass die an diesen Rindern nach § 5 angebrachten Kennzeichnungen abgelesen, erfasst und in der von ihnen erstellten Abrechnung oder ... Inhaber von Betrieben nach Satz 1 haben die Unterlagen, in denen die Kennzeichnung nach § 5 erfasst wird, bis zum Ablauf des vierten Jahres, das dem Kalenderjahr der Erfassung folgt, ...
§ 33 Rind/SchafPrV Übergangsvorschriften
... lassen, haben dafür zu sorgen, dass die an diesen männlichen Rindern nach § 5 angebrachten Kennzeichnungen abgelesen, erfasst und in der von ihnen erstellten Abrechnung oder ... Inhaber von Betrieben nach Satz 1 haben die Unterlagen, in denen die Kennzeichnung nach § 5 erfasst wird, bis zum Ablauf des vierten Jahres, das dem Kalenderjahr der Erfassung folgt, ... der Verordnung (EG) Nr. 2342/1999 zu beantragen. 2. Abweichend von § 5 Nr. 2 kann die Sonderprämie auch für Rinder gewährt werden, deren Kennzeichnung ...
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