Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 10.07.2009 aufgehoben

§ 7 - Rinder- und Schafprämien-Verordnung (Rind/SchafPrV k.a.Abk.)

§ 7 Geburtsdatum



Wird im Bestandsregister oder in sonstigen Nachweisen, Erklärungen oder Unterlagen als Geburtsdatum eines Tieres die Woche angegeben, so gilt das Tier als am letzten Tag der Woche, wird der Geburtsmonat angegeben, so gilt das Tier als am letzten Tag des Monats geboren.



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