Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 10.07.2009 aufgehoben

§ 9 - Rinder- und Schafprämien-Verordnung (Rind/SchafPrV k.a.Abk.)

§ 9 Datenabgleich



Hinsichtlich des Prämienstatus der einzelnen Rinder, für die die Prämie beantragt wurde, erfolgt ein Datenabgleich durch eine von der zuständigen obersten Landesbehörde beauftragte Stelle.



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