Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 10.07.2009 aufgehoben

§ 30c - Rinder- und Schafprämien-Verordnung (Rind/SchafPrV k.a.Abk.)

§ 30c Ergänzungsbeträge



Zu den Prämien nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 2529/2001 werden in entsprechender Anwendung des § 29 tierbezogene Ergänzungsbeträge gewährt.



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