Für die Bestimmung der einzelbetrieblichen Referenzmenge für Milch wird unter den Voraussetzungen von Artikel 44a der
Verordnung (EG) Nr. 2342/1999 der 1. April herangezogen. Soweit ein Erzeuger diese Regelung bereits für das Jahr 2000 in Anspruch nehmen will, hat er dies schriftlich bei der zuständigen Landesstelle zu beantragen.