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Zitierungen von Anlage 1 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Floristmeister/Geprüfte Floristmeisterin
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 FloristMPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FloristMPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 FloristMPrV Bestehen der Prüfung
... (3) Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis gemäß der Anlage 1 und ein Zeugnis gemäß der Anlage 2 auszustellen. Im Fall der Freistellung ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünfte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 26.03.2014 BGBl. I S. 274
Artikel 22 5. FortbVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Floristmeister/Geprüfte Floristmeisterin
... (BGBl. I S. 2960) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) Die Wörter „Artikel 10 der Verordnung vom ...
Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 25.08.2009 BGBl. I S. 2960
Artikel 10 2. FortbPrüfVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Floristmeister/Geprüfte Floristmeisterin
... nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt werden." 4. In der Anlage 1 werden die Wörter „geändert durch die Verordnung vom 29. Juli 2002 (BGBl. I S. ...
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