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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 03.07.2017 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
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§ 13 - Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG)
G. v. 31.01.2001 BGBl. I S. 170; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1947
Geltung ab 08.02.2001; FNA: 9022-11 Funkrecht
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Geltung ab 08.02.2001; FNA: 9022-11 Funkrecht
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§ 13 Messen und Ausstellungen
§ 13 wird in 4 Vorschriften zitiert
Diesem Gesetz nicht entsprechende Geräte dürfen auf Messen, Ausstellungen und Vorführungen nur ausgestellt werden, wenn ein sichtbares Schild deutlich darauf hinweist, dass sie erst in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden dürfen, wenn sie diesem Gesetz entsprechen.
Zitierungen von § 13 FTEG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 FTEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FTEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 16 FTEG Gebühren- und Auslagenregelung (vom 22.12.2016)
... von Betriebsmitteln, wenn ein Verstoß gegen die in den §§ 3, 7 oder 9 bis 13 bestimmten Anforderungen vorliegt, 2. besondere Maßnahmen gegenüber den ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)
G. v. 26.02.2008 BGBl. I S. 220; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 14.12.2016 BGBl. I S. 2879
§ 22 EMVG Aufhebung und Änderungen von Rechtsvorschriften
... von Betriebsmitteln, wenn ein Verstoß gegen die in den §§ 3, 7 und 9 bis 13 bestimmten Anforderungen vorliegt,". 5. In § 18 Abs. 1 wird die Angabe ...
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln, des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen sowie des Luftverkehrsgesetzes
G. v. 20.04.2012 BGBl. I S. 606
Artikel 2 EMVGuaÄndG
... von Betriebsmitteln, wenn ein Verstoß gegen die in den §§ 3, 7 oder 9 bis 13 bestimmten Anforderungen vorliegt,". b) Absatz 2 wird durch die folgenden ...
Gesetz zur Neufassung der Regelungen über Funkanlagen und zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes sowie zur Aufhebung des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1947
Artikel 3 FuAGEG Änderung anderer Rechtsvorschriften
... über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen auf Einhaltung der Anforderungen nach § 13 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen " gestrichen. 4. In § 23a Absatz 1 werden die Wörter „auf Messen ...
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