Tools:
Update via:
Zitierungen von § 6 SEAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 SEAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SEAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 11 SEAG Verbesserung des Umtauschverhältnisses
... von der Holding-SE einen Ausgleich durch bare Zuzahlung verlangen. (2) § 6 Abs. 1, 3 und 4 findet entsprechende Anwendung, wobei an die Stelle der Eintragung und ...
§ 55 SEAG Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (vom 01.09.2009)
... den Fällen des § 6 Abs. 3 Satz 1 und des § 7 Abs. 2 Satz 2 bleibt es für die Zeit vor dem 1. September 2009 ...
Zitat in folgenden Normen
Spruchverfahrensgesetz (SpruchG)
Artikel 1 G. v. 12.06.2003 BGBl. I S. 838; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 1 SpruchG Anwendungsbereich (vom 15.12.2023)
... oder der Barabfindung von Anteilsinhabern bei der Gründung oder Sitzverlegung einer SE ( §§ 6 , 7, 9, 11 und 12 des SE-Ausführungsgesetzes); 7. der Zuzahlung an Mitglieder bei ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2479
Artikel 6 ARUG Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
... zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie". 2. § 6 Abs. 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die bare Zuzahlung ist nach Ablauf des ... Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie In den Fällen des § 6 Abs. 3 Satz 1 und des § 7 Abs. 2 Satz 2 bleibt es für die Zeit vor dem 1. September 2009 ...
Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
Artikel 3 UmwRLUG Änderung des Spruchverfahrensgesetzes
... oder der Barabfindung von Anteilsinhabern bei der Gründung oder Sitzverlegung einer SE ( §§ 6 , 7, 9, 11 und 12 des SE-Ausführungsgesetzes);". 2. § 2 wird wie folgt ...
Artikel 8 UmwRLUG Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
... 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 6 wird wie folgt geändert: a) In den Absätzen 1 und 2 werden jeweils die ...
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2854/v40290.htm