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Zitierungen von § 17 SEAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 SEAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SEAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 52a SEAG Besetzung von Organen bei Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes (vom 12.08.2021)
... im Aufsichtsorgan, wenn das Leitungsorgan aus mehr als zwei Personen besteht, 2. § 17 Absatz 2 unabhängig von einer Börsennotierung und der Zahl der Anteilseigner- und ...
 
Zitat in folgenden Normen

Handelsgesetzbuch (HGB)
G. v. 10.05.1897 RGBl. S. 219; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 289f HGB Erklärung zur Unternehmensführung (vom 12.08.2021)
... Gesellschaften (SE) tritt an die Stelle des § 96 Absatz 2 und 3 des Aktiengesetzes § 17 Absatz 2 oder § 24 Absatz 3 des SE-Ausführungsgesetzes; 5a. bei börsennotierten ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
G. v. 24.04.2015 BGBl. I S. 642; aufgehoben durch Artikel 27 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
Artikel 11 BGleiNRG Weitere Änderung des Handelsgesetzbuchs
...  b) börsennotierte Europäische Gesellschaften (SE), die auf Grund von § 17 Absatz 2 oder § 24 Absatz 3 des SE-Ausführungsgesetzes Mindestanteile einzuhalten ...
Artikel 14 BGleiNRG Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
... (BGBl. I S. 2479) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 17 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 ...

Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG)
G. v. 10.05.2016 BGBl. I S. 1142
Artikel 7 AReG Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
... zum Abschlussprüfungsreformgesetz". 2. In § 17 Absatz 1 Satz 3 werden nach dem Wort „sein" ein Komma und die Wörter „wenn ...

Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
Artikel 5 FüPoG II Änderung des Handelsgesetzbuchs
... Gesellschaften (SE) tritt an die Stelle des § 96 Absatz 2 und 3 des Aktiengesetzes § 17 Absatz 2 oder § 24 Absatz 3 des SE-Ausführungsgesetzes; 5a. bei börsennotierten ...
Artikel 9 FüPoG II Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
... im Aufsichtsorgan, wenn das Leitungsorgan aus mehr als zwei Personen besteht, 2. § 17 Absatz 2 unabhängig von einer Börsennotierung und der Zahl der Anteilseigner- und ...