interne Verweise§ 21 SEAG Anmeldung und Eintragung (vom 01.11.2008) ... Direktoren zu versichern, dass keine Umstände vorliegen, die ihrer Bestellung nach § 40 Abs. 1 Satz 4 entgegenstehen und dass sie über ihre unbeschränkte Auskunftspflicht gegenüber dem ...
§ 34 SEAG Innere Ordnung des Verwaltungsrats (vom 01.07.2021) ... zu überwachen. Die Aufgaben nach Absatz 1 Satz 1 und nach § 22 Abs. 1 und 3, § 40 Abs. 1 Satz 1 und § 47 Abs. 3 dieses Gesetzes sowie nach § 68 Abs. 2 Satz 2, § 87 Absatz 1 und 2 ...
§ 46 SEAG Anmeldung von Änderungen (vom 01.01.2007) ... in der Anmeldung zu versichern, dass keine Umstände vorliegen, die ihrer Bestellung nach § 40 Abs. 1 Satz 4 entgegenstehen und dass sie über ihre unbeschränkte Auskunftspflicht gegenüber dem ...
Zitat in folgenden NormenHandelsgesetzbuch (HGB)
G. v. 10.05.1897 RGBl. S. 219; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 28.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 69
§ 289f HGB Erklärung zur Unternehmensführung (vom 12.08.2021) ... (SE) tritt an die Stelle des § 76 Absatz 3a des Aktiengesetzes § 16 Absatz 2 oder § 40 Absatz 1a des SE-Ausführungsgesetzes ; 6. bei Aktiengesellschaften im Sinne des Absatzes 1, die nach § 267 Absatz 3 Satz ...
SE-Beteiligungsgesetz (SEBG)
Artikel 2 G. v. 22.12.2004 BGBl. I S. 3675, 3686; zuletzt geändert durch Artikel 6g G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
§ 38 SEBG Rechtsstellung; Innere Ordnung ... (§ 16 des SE-Ausführungsgesetzes) oder der geschäftsführenden Direktoren ( § 40 des SE-Ausführungsgesetzes ) beträgt mindestens zwei. Einer von ihnen ist für den Bereich Arbeit und ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
Artikel 9 FüPoG II Änderung des SE-Ausführungsgesetzes ... Anwendung, wenn das Beteiligungsgebot ohne den Widerruf eingehalten wäre." 3. § 40 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a ... und der Zahl der Anteilseigner- und Arbeitnehmervertreter im Verwaltungsrat sowie 4. § 40 Absatz 1a unabhängig von einer Börsennotierung und der Zahl der Anteilseigner- und ...
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