Änderung Anlage 25 EuWO vom 11.12.2008

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Anlage 25 EuWO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 11.12.2008 geltenden Fassung
Anlage 25 EuWO n.F. (neue Fassung)
in der am 15.05.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 02.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 119
(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 25 (zu § 65 Abs. 1)


(Text neue Fassung)

Anlage 25 (zu § 65 Absatz 1) Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk bei der Wahl zum Europäischen Parlament


vorherige Änderung

siehe BGBl. I 2003 S. 2616



(siehe BGBl. 2023 I Nr. 119 S. 9 - 21)




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