Tools:
Update via:
Änderung Anlage 3 EuWO vom 15.05.2023
Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 3 EuWO, alle Änderungen durch Artikel 1 7. EuWOÄndV am 15. Mai 2023 und Änderungshistorie der EuWOHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
Anlage 3 EuWO a.F. (alte Fassung) in der vor dem 15.05.2023 geltenden Fassung | Anlage 3 EuWO n.F. (neue Fassung) in der am 15.05.2023 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 02.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 119 |
---|---|
(Text alte Fassung) Anlage 3 (zu § 18 Absatz 1) Wahlbenachrichtigung 1) | (Text neue Fassung)Anlage 3 (zu § 18 Absatz 1) Wahlbenachrichtigung 1) *) |
(Textabschnitt unverändert) | |
*) in der Grafik nicht konsolidierte Änderungen: Artikel 1 Nummer 21 V. v. 2. Mai 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 119): a) Unter den Wörtern 'zu Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte unter der Telefonnummer; ………………/……………… 6)' werden folgende Wörter eingefügt: 'Informationen in Leichter Sprache unter www.bundeswahlleiter.de/info/leichte-sprache.html' b) Nach dem Satz 'Wer für einen anderen einen Wahlschein beantragt und abholt, muss eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegen.' wird im selben Absatz folgender Satz eingefügt: 'Falls Ihnen die Briefwahlunterlagen nicht zugehen, muss ein neuer Wahlschein beantragt werden bis spätestens ……………… 7), 12.00 Uhr.' |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2860/al0-177391.htm