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Änderung Anlage 3 EuWO vom 15.05.2023

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 3 EuWO, alle Änderungen durch Artikel 1 7. EuWOÄndV am 15. Mai 2023 und Änderungshistorie der EuWO

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 3 EuWO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 15.05.2023 geltenden Fassung
Anlage 3 EuWO n.F. (neue Fassung)
in der am 15.05.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 02.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 119
(heute geltende Fassung) 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 3 (zu § 18 Absatz 1) Wahlbenachrichtigung 1)


(Text neue Fassung)

Anlage 3 (zu § 18 Absatz 1) Wahlbenachrichtigung 1) *)


(Textabschnitt unverändert)

Wahlbenachrichtigung (BGBl. 2018 I S. 586)




vorherige Änderung

 



*) in der Grafik nicht konsolidierte Änderungen:

Artikel 1 Nummer 21 V. v. 2. Mai 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 119):

a) Unter den Wörtern 'zu Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte unter der Telefonnummer; ………………/……………… 6)' werden folgende Wörter eingefügt:

'Informationen in Leichter Sprache unter www.bundeswahlleiter.de/info/leichte-sprache.html'

b) Nach dem Satz 'Wer für einen anderen einen Wahlschein beantragt und abholt, muss eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegen.' wird im selben Absatz folgender Satz eingefügt:

'Falls Ihnen die Briefwahlunterlagen nicht zugehen, muss ein neuer Wahlschein beantragt werden bis spätestens ……………… 7), 12.00 Uhr.'



(heute geltende Fassung)