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Änderung Anlage 6A EuWO vom 15.05.2023

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Anlage 6A EuWO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 15.05.2023 geltenden Fassung
Anlage 6A EuWO n.F. (neue Fassung)
in der am 15.05.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 02.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 119
(heute geltende Fassung) 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 6A (zu § 19 Abs. 3) Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) und der Beitrittsstaaten zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland


siehe BGBl. I 2003 S. 2580



(heute geltende Fassung)