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Änderung Anlage 15 EuWO vom 24.12.2013

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Anlage 15 EuWO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 24.12.2013 geltenden Fassung
Anlage 15 EuWO n.F. (neue Fassung)
in der am 24.12.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 16.12.2013 BGBl. I S. 4335

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 15 (zu § 32 Abs. 4 Nr. 1) Zustimmungserklärung mit den Versicherungen an Eides statt zur Bewerbung in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und zur Mitgliedschaft in Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen von Bewerbern und Ersatzbewerbern eines Wahlvorschlags


siehe BGBl. I 2003 S. 2594