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Zitierungen von § 53 EuWO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 53 EuWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EuWO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Siebte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
V. v. 02.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 119, 145
Artikel 1 7. EuWOÄndV Änderung der Europawahlordnung (vom 15.05.2023)
... die Wörter „§ 61 Absatz 2 gilt entsprechend" eingefügt. 12. § 53 wird wie folgt gefasst: „§ 53 Schluss der Wahlhandlung Ist die ... eingefügt. 12. § 53 wird wie folgt gefasst: „ § 53 Schluss der Wahlhandlung Ist die Wahlzeit (§ 40) abgelaufen, wird dies vom ...
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