Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünfte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
V. v. 16.12.2013 BGBl. I S. 4335
Artikel 1 5. EuWOÄndV Änderung der Europawahlordnung ... gefasst: „§ 43 Wahlkabinen". c) Die Angabe zu § 78a wird wie folgt gefasst: „§ 78a Prüfung der Wählbarkeit deutscher ... c) Die Angabe zu § 78a wird wie folgt gefasst: „§ 78a Prüfung der Wählbarkeit deutscher Bewerber in anderen Mitgliedstaaten". ... Bewerber in anderen Mitgliedstaaten". d) Die Angabe zu Anlage 16C (zu § 78a ) wird wie folgt gefasst: „Anlage 16C (weggefallen)". 2. In ... Ablehnung erklärt. Die Ablehnung kann nicht widerrufen werden." 30. § 78a wird wie folgt gefasst: „§ 78a Prüfung der Wählbarkeit deutscher ... werden." 30. § 78a wird wie folgt gefasst: „§ 78a Prüfung der Wählbarkeit deutscher Bewerber in anderen Mitgliedstaaten (1) ... durch das Wort „Bundeswahlleiters" ersetzt. 53. Die Anlage 16C (zu § 78a ) wird aufgehoben. 54. Die Anlage 19 (zu § 32 Absatz 4 Nummer 3) wird wie folgt ...
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