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Zitierungen von Anlage 16B EuWO
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 16B EuWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EuWO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 32 EuWO Inhalt und Form der Wahlvorschläge (vom 19.08.2023)
... 1 Nr. 1c des Europawahlgesetzes vorgeschriebenen Versicherungen an Eides statt nach dem Muster der Anlage 16B , 3. eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlußfassung der ...
§ 33 EuWO Vorprüfung der Wahlvorschläge (vom 24.12.2013)
... der Bundeswahlleiter die Zweitausfertigung der Versicherung an Eides statt nach Anlage 16B mit den Angaben gemäß § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1c des Europawahlgesetzes ...
§ 81 EuWO Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken (vom 25.05.2018)
... an Eides statt gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1c des Europawahlgesetzes ( Anlage 16B ), 7. die Vordrucke für die Niederschrift über die Aufstellung der Bewerber ... an Eides statt gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1c des Europawahlgesetzes ( Anlage 16B ), 7. die Vordrucke für die Niederschrift über die Aufstellung der Bewerber ... der Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 1, 2, 2A bis 2C, 5, 6A, 7, 8, 12 bis 16B , 17 bis 21, 23 bis 25 und 27 bis 30 kann auch durch elektronische Bereitstellung ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünfte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
V. v. 16.12.2013 BGBl. I S. 4335
Artikel 1 5. EuWOÄndV Änderung der Europawahlordnung
... der Bundeswahlleiter die Zweitausfertigung der Versicherung an Eides statt nach Anlage 16B mit den Angaben gemäß § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1c des Europawahlgesetzes ... des Bewerbers/Ersatzbewerbers das Wort „Ort," gestrichen. 52. Die Anlage 16B (zu § 32 Absatz 4 Nummer 2b) wird wie folgt geändert: a) Die Vorderseite der ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
V. v. 03.12.2008 BGBl. I S. 2378
Artikel 2 2. BWOuEuWOÄndV Änderung der Europawahlordnung
... d) Der Rahmen wird bis unter die Fußnote erweitert. 35. Anlage 16B (zu § 32 Abs. 4 Nr. 2b) - Erst- und Zweitausfertigung - wird jeweils wie folgt ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2860/v40684.htm