Zitierungen von § 20 GKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 GKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG)
Artikel 1 G. v. 24.05.2016 BGBl. I S. 1190; zuletzt geändert durch Artikel 29 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 119 VGG Entsprechende Anwendung des Gerichtskostengesetzes
... ordentlichen Gerichten anzuwenden sind, die §§ 5, 17 Absatz 1 bis 3, die §§ 20 , 21, 22 Absatz 1, § 28 Absatz 1 und 2, die §§ 29, 31 Absatz 1 und 2 und § 32 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 47 FGG-RG Änderung kostenrechtlicher Vorschriften (vom 05.08.2009)
... zu zahlende Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen." 5. In § 20 Abs. 2 wird das Wort „Rechtsmittel" durch das Wort „Rechtsbehelf" ...

2. Justizmodernisierungsgesetz
G. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3416; zuletzt geändert durch Artikel 8b G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840
Artikel 16 2. JustizModG Änderung des Gerichtskostengesetzes
... letzte Jahresgebühr mit der Aufhebung des Verfahrens fällig." 4. § 20 wird wie folgt gefasst: „§ 20 Nachforderung (1) Wegen eines ... fällig." 4. § 20 wird wie folgt gefasst: „§ 20 Nachforderung (1) Wegen eines unrichtigen Ansatzes dürfen Kosten nur ...

Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften
G. v. 19.10.2012 BGBl. I S. 2182
Artikel 4 KapMuGRG Änderung des Gerichtskostengesetzes
... b) In dem neuen Satz 3 werden die Angabe „§ 15" durch die Angabe „§ 20 " und das Wort „Beigeladene" durch das Wort „Beteiligte" ersetzt. ... wird im Gebührentatbestand die Angabe „§ 15" durch die Angabe „§ 20 " ersetzt. d) Nach Nummer 1901 wird folgende Nummer 1902 eingefügt:  ...

Zweites Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
G. v. 16.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 240
Artikel 6 2. KapMuGRG Änderung des Gerichtskostengesetzes
... „§ 13" ersetzt. 2. In § 22 Absatz 4 Satz 3 wird die Angabe „ § 20 " durch die Angabe „§ 23" ersetzt. 3. § 51a wird wie folgt ... 26" ersetzt. c) In Nummer 1821 wird im Gebührentatbestand die Angabe „ § 20 " durch die Angabe „§ 23" ersetzt. d) In Nummer 1902 wird im ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Urheberrechtsschiedsstellenverordnung (UrhSchiedsV)
V. v. 20.12.1985 BGBl. I S. 2543; aufgehoben durch Artikel 7 G. v. 24.05.2016 BGBl. I S. 1190
§ 13 UrhSchiedsV Kosten des Verfahrens
... feststeht. (8) Die Vorschriften des § 2 Abs. 1, 3, 5, der §§ 5, 17, 20 , 21, 22 Abs. 1, §§ 28, 29, 31, 32 des Gerichtskostengesetzes über die ...


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