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Zitierungen von § 41 GKG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 41 GKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GKG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021)
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3229
Artikel 1 KostRÄG 2021 Änderung des Gerichtskostengesetzes
... 500.000 50.000 198". 3. In § 41 Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter „geforderten Miete" durch die Wörter „geforderten ...
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