interne Verweise§ 34 GKG Wertgebühren (vom 01.01.2021) ... Eine Gebührentabelle für Streitwerte bis 500.000 Euro ist diesem Gesetz als Anlage 2 beigefügt. (2) Der Mindestbetrag einer Gebühr ist 15 ...
Zitate in Änderungsvorschriften2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 08.07.2014 BGBl. I S. 890
Artikel 7 EU/1215/2012DG Änderung des Gerichtskostengesetzes ... 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu Anlage 2 wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 34 Absatz 1 Satz 3)". ... der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu Anlage 2 wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 34 Absatz 1 Satz 3)". 2. § 1 Absatz 3 ...
Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021)
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3229
Artikel 1 KostRÄG 2021 Änderung des Gerichtskostengesetzes ... „0,30 €" durch die Angabe „0,42 €" ersetzt. (3) Die Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 34 Absatz 1 Satz 3) ... €" ersetzt. (3) Die Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 2 (zu § 34 Absatz 1 Satz 3) Streitwert bis ... ...
Zitate in aufgehobenen TitelnUrheberrechtsschiedsstellenverordnung (UrhSchiedsV)
V. v. 20.12.1985 BGBl. I S. 2543; aufgehoben durch Artikel 7 G. v. 24.05.2016 BGBl. I S. 1190
§ 13 UrhSchiedsV Kosten des Verfahrens ... richtet sich nach dem Streitwert. Ihre Höhe bestimmt sich nach der Tabelle der Anlage 2 zum Gerichtskostengesetz. Für den Mindestbetrag der Gebühr gilt § 34 Abs. 2 des ...
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