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Zitierungen von § 21 AWaffV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 AWaffV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AWaffV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Beschussverordnung (BeschussV)
V. v. 13.07.2006 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 01.10.2021 BGBl. I S. 4622
§ 1 BeschussV Prüfverfahren (vom 27.06.2020)
... 1. die Prüfung der Kennzeichnung nach § 24 Abs. 1 des Waffengesetzes und nach § 21 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung , 2. die Prüfung der Funktionssicherheit und die Sichtprüfung, 3. ...
§ 7 BeschussV Antragsverfahren (vom 05.04.2017)
... 1. wenn er seinen eigenen Namen, seine Firma oder seine eingetragene Marke nach § 21 Abs. 3 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung auf den Prüfgegenstand angebracht hat, 2. wenn der Prüfgegenstand nicht die ...
Anlage I BeschussV Technische Anforderungen an und Prüfvorschriften für Feuerwaffen und sonstige Gegenstände, die der Beschussprüfung nach § 5 des Gesetzes unterliegen, und technische Anforderungen an Prüfgegenstände nach den §§ 7 bis 10 des Gesetzes (vom 01.01.2022)
... zu prüfen, ob 1.1.1 die Kennzeichnung nach § 24 des Waffengesetzes und nach § 21 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung ordnungsgemäß auf dem Prüfgegenstand angebracht ist; 1.1.2 der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Waffenrechtsänderungsverordnung (WaffRÄndV)
V. v. 01.09.2020 BGBl. I S. 1977
Artikel 1 WaffRÄndV Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung
... Behörde jederzeit in Klarschrift ausgedruckt werden können." 5. § 21 wird wie folgt gefasst: „§ 21 Kennzeichnung von Schusswaffen ... werden können." 5. § 21 wird wie folgt gefasst: „ § 21 Kennzeichnung von Schusswaffen (1) Wer Schusswaffen im Geltungsbereich des ...
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