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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 28.02.2010 aufgehoben
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§ 3 - Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
neugefasst durch B. v. 19.08.2002 BGBl. I S. 3245; aufgehoben durch Artikel 24 G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2585
Geltung ab 01.01.1987; FNA: 753-1 Wasserwirtschaft
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Geltung ab 01.01.1987; FNA: 753-1 Wasserwirtschaft
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§ 3 Benutzungen
§ 3 wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) Benutzungen im Sinne dieses Gesetzes sind
- 1.
- Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern,
- 2.
- Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern,
- 3.
- Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern, soweit dies auf den Zustand des Gewässers oder auf den Wasserabfluss einwirkt,
- 4.
- Einbringen und Einleiten von Stoffen in oberirdische Gewässer,
- 4a.
- Einbringen und Einleiten von Stoffen in Küstengewässer,
- 5.
- Einleiten von Stoffen in das Grundwasser,
- 6.
- Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser.
(2) Als Benutzungen gelten auch folgende Einwirkungen:
- 1.
- Aufstauen, Absenken und Umleiten von Grundwasser durch Anlagen, die hierzu bestimmt oder hierfür geeignet sind,
- 2.
- Maßnahmen, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß schädliche Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Wassers herbeizuführen.
(3) Maßnahmen, die dem Ausbau eines oberirdischen Gewässers dienen, sind keine Benutzungen. Dies gilt auch für Maßnahmen der Unterhaltung eines oberirdischen Gewässers, soweit hierbei nicht chemische Mittel verwendet werden.
Zitierungen von § 3 WHG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 WHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WHG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 WHG Bewilligung
... und Einleiten von Stoffen in ein Gewässer sowie für Benutzungen im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 2 nicht erteilt werden. Satz 2 gilt nicht für das Wiedereinleiten von nicht ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Grundwasserverordnung
V. v. 18.03.1997 BGBl. I S. 542; aufgehoben durch § 15 V. v. 09.11.2010 BGBl. I S. 1513
§ 3 GrWV Stoffe der Liste I
... Stoffe in das Grundwasser führen kann, bedarf als Gewässerbenutzung im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes der behördlichen Erlaubnis, soweit es nicht einer ... Absätzen 1 bis 5 genannte Maßnahmen, die eine Benutzung des Grundwassers nach § 3 des Wasserhaushaltsgesetzes darstellen und zu einem Eintrag von Stoffen der Liste I in das ...
§ 4 GrWV Stoffe der Liste II
... Eintrag in das Grundwasser führen kann, bedürfen als Gewässerbenutzung nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 Nr. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes der behördlichen Erlaubnis, soweit ...
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