§ 19g WHG Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ... bleiben unberührt. (5) Wassergefährdende Stoffe im Sinne der §§ 19g bis 19l sind feste, flüssige und gasförmige Stoffe, insbesondere ... ihrer Gefährlichkeit eingestuft werden. (6) Die Vorschriften der §§ 19g bis 19l gelten nicht für Anlagen im Sinne der Absätze 1 und 2 zum Umgang mit ... des Strahlenschutzrechts überschreiten. Absatz 1 und die §§ 19h bis 19l finden auf Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und ...