Zitierungen von § 36 WHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 36 WHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 WHG Vorbehalt
...  Maßnahmen im Sinne von § 4 Abs. 2 Nr. 2, 2a und 3, § 21a Abs. 2 sowie § 36 angeordnet, 2. Maßnahmen für die Beobachtung der ...
§ 25d WHG Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen
... der Gewässer nicht gefährden dürfen, im Maßnahmenprogramm nach § 36 aufzuführen und 3. die Auswirkungen der Umstände jährlich ...
§ 28 WHG Umfang der Unterhaltung
... Erreichung dieser Ziele nicht gefährden. Sie muss den im Maßnahmenprogramm nach § 36 an die Gewässerunterhaltung gestellten Anforderungen entsprechen. Bei der Unterhaltung ist ...
§ 31 WHG Ausbau
... dieser Ziele nicht gefährden. Sie müssen den im Maßnahmenprogramm nach § 36 an den Gewässerausbau gestellten Anforderungen entsprechen. (2) Die Herstellung, ...
§ 36a WHG Veränderungssperre zur Sicherung von Planungen (vom 30.06.2009)
... dienen, sowie von Planungen für Vorhaben nach dem Maßnahmenprogramm nach § 36 können die zuständige oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht bestimmten ...
§ 42 WHG Anpassung des Landesrechts
... 25b Abs. 1 Satz 2, § 25c Abs. 1, §§ 32c, 33a Abs. 2 und Abs. 4 Satz 3, §§ 36 , 36b sowie 37a Satz 1 bis zum 22. Dezember 2003, für § 31a Abs. 3, § 31b Abs. 2, 3 ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung bergrechtlicher Verordnungen
V. v. 24.01.2008 BGBl. I S. 85
Artikel 1 3. BergRVÄndV Änderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung
... Einleiten von Wasser und das Wiedereinleiten von abgepumptem Grundwasser, soweit dies nach § 36 Abs. 6 Satz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes zulässig ist. Die Absätze 2 bis 5 gelten ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed