Start
>
BRegEntschBest
>
§ 5
Änderungsalarm
Hier klicken für
Titel, Fundstelle, Änderungen
etc.
§ 5 - Bestimmungen über Amtswohnungen, Umzugskostenentschädigung, Tagegelder und Entschädigung für Reisekosten der Mitglieder der Bundesregierung (BRegEntschBest
k.a.Abk.
)
B. v. 10.11.1953
BGBl. I S. 1545
; zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 1 G. v. 19.06.2001
BGBl. I S. 1149
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 1103-1-1
Bundesregierung
wird in 4 Vorschriften zitiert
I. Amtswohnungen
§ 4
←
→
§ 6
§ 5
§ 5 wird in
1 Vorschrift zitiert
Die Amtswohnungen sind nach den Vorschriften der Anlage zu verwalten und zu bewirtschaften.
§ 4
←
→
§ 6
Anzeige
Inhaltsverzeichnis
|
Ausdrucken/PDF
|
nach oben
Zitierungen von
§ 5 Bestimmungen über Amtswohnungen, Umzugskostenentschädigung, Tagegelder und Entschädigung für Reisekosten der Mitglieder der Bundesregierung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 BRegEntschBest verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BRegEntschBest selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
Anlage BRegEntschBest (zu § 5 der Bestimmungen)
Vorschriftensuche
§ / Art.
Gesetz
Volltextsuche
nur in BRegEntschBest
buzer.de
Normalansicht
nach oben
↑
unten
↓
Link zu dieser Seite
: https://www.buzer.de/gesetz/2888/a41262.htm
Inhaltsverzeichnis
|
Ausdrucken/PDF
|
nach oben
Menü:
Normalansicht
|
Start
|
Suchen
|
Sachgebiete
|
Aktuell
|
Verkündet
|
Web-Plugin
|
Über buzer.de
|
Qualität
|
Kontakt
|
Support
|
Werbung
|
Datenschutz, Impressum
informiert bleiben:
Änderungsalarm
|
Web-Widget
|
RSS-Feed