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Zitierungen von § 2 MRRG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 MRRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MRRG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 MRRG Zweckbindung der Daten (vom 19.12.2006)
... Meldebehörden dürfen die in § 2 Abs. 2 bezeichneten oder nach § 2 Abs. 3 gespeicherten zusätzlichen Daten nur im Rahmen ... Meldebehörden dürfen die in § 2 Abs. 2 bezeichneten oder nach § 2 Abs. 3 gespeicherten zusätzlichen Daten nur im Rahmen der dort genannten Zwecke verarbeiten ... 1 verarbeitet oder genutzt werden. Diese Daten dürfen nur insoweit zusammen mit den in § 2 Abs. 1 bezeichneten Daten verarbeitet oder genutzt werden, als dies zur Erfüllung der ... 18 Abs. 2 und 3 bleibt unberührt mit der Maßgabe, dass 1. die in § 2 Abs. 2 Nr. 1 genannten Daten nur an die mit der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen ... und Durchführung von Wahlen zuständigen Stellen, 2. die in § 2 Abs. 2 Nr. 7 genannten Angaben nur an das Bundeszentralamt für Steuern ...
§ 4 MRRG Datenerhebung
... Landesrecht ist zu bestimmen, welche der Daten, die die Meldebehörden nach § 2 speichern, bei der An- oder Abmeldung oder der Änderung des Wohnungsstatus eines Einwohners ...
§ 10 MRRG Löschung und Aufbewahrung von Daten (vom 19.12.2006)
... Nachweis seiner Wohnung dienen, für Wahlzwecke oder zur Feststellung der Tatsache nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 erforderlich sind. Sie sind mit Ausnahme der Daten nach § 2 Abs. 1 Nr. 11 und ... Tatsache nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 erforderlich sind. Sie sind mit Ausnahme der Daten nach § 2 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 2 Nr. 2, die mit Ablauf des auf den Tod oder den Wegzug folgenden ... der Rückmeldung oder nach dem Tod des Einwohners zu löschen. Daten nach § 2 Abs. 2 Nr. 5 sind unverzüglich nach Übermittlung an die Suchdienste zu löschen. Das ... an die Suchdienste zu löschen. Das Vorläufige Bearbeitungsmerkmal nach § 2 Abs. 2 Nr. 7 ist unverzüglich nach Speicherung der Identifikationsnummer im Melderegister zu ... und den Wohnungsnachweis, für Wahlzwecke oder zur Feststellung der Tatsache nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 weiterhin erforderlichen Daten sind nach Ablauf einer durch Landesrecht zu ... Abs. 3 genannten Behörden, für Wahlzwecke oder zur Feststellung der Tatsache nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 unerlässlich ist oder der Betroffene schriftlich eingewilligt hat. ... und den Wohnungsnachweis, für Wahlzwecke oder zur Feststellung der Tatsache nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 weiterhin erforderlichen Daten, die Dauer und Art ihrer gesonderten Aufbewahrung ...
§ 17 MRRG Datenübermittlungen zwischen den Meldebehörden
... weitere Wohnungen zuständigen Meldebehörden davon durch Übermittlung der in § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 18 genannten Daten des Betroffenen zu unterrichten (Rückmeldung). Die Daten ... Meldebehörde hat die Meldebehörde der neuen Wohnung über die in § 2 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4, 6, 7 und 8 genannten Tatsachen sowie dann zu unterrichten, wenn die in Satz 1 ... weitergehende Regelungen durch Landesrecht getroffen werden. (2) Werden die in § 2 Abs. 1 und 2 Nr. 6 und 8 bezeichneten Daten fortgeschrieben, so sind die für weitere ...
§ 18 MRRG Datenübermittlungen an andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen (vom 13.04.2013)
... Geburt, Sterbetag), 9. Staatsangehörigkeiten einschließlich der nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 gespeicherten Daten, 10. gegenwärtige und frühere Anschriften, ... Voraussetzungen des Satzes 1 über die dort genannten Daten hinaus auch Angaben nach § 2 Abs. 1 Nr. 17 übermitteln. Werden Daten über eine Vielzahl nicht namentlich ... weiterer als der in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Daten oder die Übermittlung der in § 2 Abs. 1 oder 2 genannten Hinweise im Melderegister an andere Behörden oder sonstige ... dürfen unter den in Absatz 1 genannten Voraussetzungen sämtliche der in § 2 Abs. 1 aufgeführten Daten und Hinweise weitergegeben werden. Für die ... werden. Für die Weitergabe und Einsichtnahme von Daten und Hinweisen nach § 2 Abs. 2 gilt Absatz 2 entsprechend. (6) Die Datenempfänger dürfen ...
§ 21 MRRG Melderegisterauskunft (vom 01.01.2009)
... den Betroffenen mit Vor- und Familiennamen sowie mindestens zwei weiteren der auf Grund von § 2 Abs. 1 gespeicherten Daten bezeichnet hat und 3. die Identität des Betroffenen ...
§ 23 MRRG Anpassung der Landesgesetzgebung; unmittelbare Geltung (vom 01.11.2007)
... von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes anzupassen. (2) § 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b, Nr. 4, 6 bis 8, § 10, soweit er die Speicherung der Daten nach ... 2 Nr. 1 Buchstabe b, Nr. 4, 6 bis 8, § 10, soweit er die Speicherung der Daten nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 und 7 und die Löschung des Vorläufigen Bearbeitungsmerkmals nach § 2 ... 2 Abs. 2 Nr. 4 und 7 und die Löschung des Vorläufigen Bearbeitungsmerkmals nach § 2 Abs. 2 Nr. 7 betrifft, § 17 Abs. 1 Satz 5 und Abs. 2, soweit dort auf die Fortschreibung der ... § 17 Abs. 1 Satz 5 und Abs. 2, soweit dort auf die Fortschreibung der Tatsache nach § 2 Abs. 2 Nr. 6 bis 8 abgestellt wird, gelten bis zur Anpassung des Melderechts der Länder ... bis zur Anpassung des Melderechts der Länder unmittelbar. Entsprechendes gilt für § 2 Abs. 1 Nr. 14 und 15, soweit sie die Speicherung von Daten des Lebenspartners oder einer ... weiterer Vorschriften vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1566) geänderten Vorschriften des § 2 Abs. 1 Nr. 5, § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 und § 19 Abs. 1 Nr. 5. Im Übrigen haben die ...
Zitat in folgenden Normen
Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG)
G. v. 11.10.2002 BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 26.03.2008 BGBl. I S. 426
Artikel 5 WaffRNeuRegG Änderung des Melderechtsrahmengesetzes
... vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1342) wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Abs. 2 werden der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgende Nummer 6 angefügt: ... erstmaligen Erteilung." 2. In § 17 Abs. 1 Satz 5 wird die Angabe § 2 Abs. 2 Nr. 1, 3 und 4" durch die Angabe § 2 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4 und 6" ... 1 Satz 5 wird die Angabe § 2 Abs. 2 Nr. 1, 3 und 4" durch die Angabe § 2 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4 und 6" ...
Drittes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften (3. SprengÄndG)
G. v. 15.06.2005 BGBl. I S. 1626
Artikel 5 3. SprengÄndG Änderung des Melderechtsrahmengesetzes
... vom 21. April 2005 (BGBl. I S. 1073), wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Abs. 2 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Nummer 8 angefügt: ... Erteilung." 2. In § 17 Abs. 1 Satz 5 wird die Angabe „§ 2 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4, 6 und 7" durch die Angabe „§ 2 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4, 6, 7 und ... 5 wird die Angabe „§ 2 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4, 6 und 7" durch die Angabe „§ 2 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4, 6, 7 und 8" ersetzt. 3. In § 17 Abs. 2 wird die Angabe ... 1, 3, 4, 6, 7 und 8" ersetzt. 3. In § 17 Abs. 2 wird die Angabe „§ 2 Abs. 1 und 2 Nr. 6" durch die Angabe „§ 2 Abs. 1 und 2 Nr. 6 und 8" ... 17 Abs. 2 wird die Angabe „§ 2 Abs. 1 und 2 Nr. 6" durch die Angabe „§ 2 Abs. 1 und 2 Nr. 6 und 8" ersetzt. 4. In § 23 Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe ... Nr. 6 und 8" ersetzt. 4. In § 23 Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b Nr. 4 und 6" durch die Angabe „§ 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe ... Angabe „§ 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b Nr. 4 und 6" durch die Angabe „§ 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b Nr. 4, 6 und 8" und die Angabe „§ 2 Abs. 2 Nr. 6" ... Angabe „§ 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b Nr. 4, 6 und 8" und die Angabe „§ 2 Abs. 2 Nr. 6" durch die Angabe „§ 2 Abs. 2 Nr. 6 und 8" ersetzt. ... 4, 6 und 8" und die Angabe „§ 2 Abs. 2 Nr. 6" durch die Angabe „§ 2 Abs. 2 Nr. 6 und 8" ersetzt. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 18.06.2009 BGBl. I S. 1346
Artikel 3 PAuswGuaÄndG Änderung des Melderechtsrahmengesetzes
... vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3150), wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Nr. 5 wird wie folgt gefasst: ...
Gesetz zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 20.07.2007 BGBl. I S. 1566; 2007 I. 2316
Artikel 3 PassGuaÄndG Änderung des Melderechtsrahmengesetzes
... Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122), wird wie folgt geändert: 1. § 2 Abs. 1 Nr. 5 wird aufgehoben. 2. § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 wird aufgehoben. ... 23 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst: Entsprechendes gilt für § 2 Abs. 1 Nr. 14 und 15, soweit sie die Speicherung von Daten des Lebenspartners oder einer ... weiterer Vorschriften vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1566) geänderten Vorschriften des § 2 Abs. 1 Nr. 5, § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 und § 19 Abs. 1 Nr. 5." ...
Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG)
G. v. 03.05.2013 BGBl. I S. 1084; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 20.11.2014 BGBl. I S. 1738
Artikel 2 MeldFortG Folgeänderungen (vom 26.11.2014)
... Absatz 2 Satz 5 und § 87 Absatz 1 Satz 2 und 4 werden jeweils die Wörter „§ 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b des Melderechtsrahmengesetzes" durch die Wörter „§ 3 ...
Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Artikel 16 JStG 2007 Änderung des Melderechtsrahmengesetzes
... vom 22. September 2005 (BGBl. I S. 2809), wird wie folgt geändert: 1. § 2 Abs. 2 Nr. 7 wird wie folgt gefasst: „7. für Zwecke der eindeutigen ... Satz angefügt: „Das Vorläufige Bearbeitungsmerkmal nach § 2 Abs. 2 Nr. 7 ist unverzüglich nach Speicherung der Identifikationsnummer im Melderegister zu ... 4. § 23 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „§ 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b, Nr. 4, 6 bis 8, § 10, soweit er die Speicherung der Daten nach ... 2 Nr. 1 Buchstabe b, Nr. 4, 6 bis 8, § 10, soweit er die Speicherung der Daten nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 und 7 und die Löschung des Vorläufigen Bearbeitungsmerkmals nach § 2 ... 2 Abs. 2 Nr. 4 und 7 und die Löschung des Vorläufigen Bearbeitungsmerkmals nach § 2 Abs. 2 Nr. 7 betrifft, § 17 Abs. 1 Satz 5 und Abs. 2, soweit dort auf die Fortschreibung der ... § 17 Abs. 1 Satz 5 und Abs. 2, soweit dort auf die Fortschreibung der Tatsache nach § 2 Abs. 2 Nr. 6 bis 8 abgestellt wird, gelten bis zur Anpassung des Melderechts der Länder ...
Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)
G. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3150
Artikel 26b JStG 2008 Änderung des Melderechtsrahmengesetzes
... § 2 Abs. 2 Nr. 7 des Melderechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 ...
Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1768
Artikel 23 JStG 2010 Änderung des Melderechtsrahmengesetzes
... 2 Absatz 2 Nummer 7 des Melderechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April ...
Steuerbürokratieabbaugesetz
G. v. 20.12.2008 BGBl. I S. 2850
Artikel 1 StBürokratAbG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... die im Melderegister gespeicherten Daten nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 sowie die in § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Melderechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
V. v. 20.10.2010 BGBl. I S. 1435
Artikel 1 2. BMeldDÜV1ÄndV
... Soweit bei Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern ohne gemeinsame Wohnung Daten nach § 2 Absatz 1 Nummer 15 des Melderechtsrahmengesetzes bei der Anmeldung zu speichern sind, ... die Meldebehörde zusätzlich die Identifikationsnummern gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 7 des Melderechtsrahmengesetzes (Datenblätter 2701 und 2703). ... (3) Damit die bisher zu einem Einwohner gespeicherten Daten gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 15 und Nummer 18 sowie Absatz 2 Nummer 7 des Melderechtsrahmengesetzes abgeglichen ... folgende Absätze 4 und 5 angefügt: „(4) Ändern sich die in § 2 Absatz 1 Nummer 15 oder 18 oder Absatz 2 Nummer 7 des Melderechtsrahmengesetzes bezeichneten Daten ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Erste Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (1. BMeldDÜV)
V. v. 21.06.2005 BGBl. I S. 1689; aufgehoben durch § 9 Abs. 2 V. v. 01.12.2014 BGBl. I S. 1945; 2015 BGBl. I S. 1101
§ 3 1. BMeldDÜV Rückmeldung (vom 01.11.2011)
... bei Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern ohne gemeinsame Wohnung Daten nach § 2 Absatz 1 Nummer 15 des Melderechtsrahmengesetzes bei der Anmeldung zu speichern sind, ... die Meldebehörde zusätzlich die Identifikationsnummern gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 7 des Melderechtsrahmengesetzes (Datenblätter 2701 und 2703). (3) ... (3) Damit die bisher zu einem Einwohner gespeicherten Daten gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 15 und Nummer 18 sowie Absatz 2 Nummer 7 des Melderechtsrahmengesetzes abgeglichen ...
§ 4 1. BMeldDÜV Auswertung der Rückmeldung (vom 01.11.2011)
... der neuen Wohnung unverzüglich über das Vorliegen von Tatsachen nach § 2 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4, 6 bis 8 des Melderechtsrahmengesetzes (Datenblatt 2101 bis 2105, 2301, 2302, ... 1206, 1208 bis 1213, 1215 bis 1222. (4) In den Fällen des § 2 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4, 6 und 8 des Melderechtsrahmengesetzes hat die bisher zuständige ...
§ 5 1. BMeldDÜV Fortschreibung der Daten (vom 01.11.2011)
... Werden in § 2 Abs. 1 und 2 Nr. 6 und 8 des Melderechtsrahmengesetzes bezeichnete Daten bei einer für eine ... (3) § 4 Abs. 3 gilt entsprechend. (4) Ändern sich die in § 2 Absatz 1 Nummer 15 oder 18 oder Absatz 2 Nummer 7 des Melderechtsrahmengesetzes bezeichneten Daten ...
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