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Zitierungen von § 11 MRRG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 MRRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MRRG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 13 MRRG Binnenschiffer und Seeleute
... ist, hat sich bei der Meldebehörde des Heimatortes des Schiffes anzumelden. § 11 Abs. 2, 3 und 6 gilt entsprechend. Die Meldepflicht besteht nicht, solange die Person im Inland ... Die Meldepflicht besteht nicht, solange die Person im Inland für eine Wohnung nach § 11 Abs. 1 gemeldet ist. (2) Der Reeder eines Seeschiffes, das berechtigt ist, die ... Die Meldepflicht besteht nicht für Personen, die im Inland für eine Wohnung nach § 11 Abs. 1 gemeldet ...
§ 14 MRRG Befreiung von der Meldepflicht
... der Meldepflicht nach § 11 Abs. 1 und 2 sind befreit 1. Mitglieder einer ausländischen ...
§ 15 MRRG Ausnahmen von der Meldepflicht (vom 13.04.2013)
... für vorübergehende Aufenthalte weitere Ausnahmen von der Meldepflicht nach § 11 Abs. 1 zugelassen werden, wenn 1. ein Einwohner für eine Wohnung im Inland ...
§ 19 MRRG Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (vom 01.11.2010)
... dass seine Daten nicht übermittelt werden; er ist hierauf bei der Anmeldung nach § 11 Abs. 1 hinzuweisen. Satz 4 gilt nicht, soweit durch Landesrecht bestimmt ist, dass für Zwecke ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Erste Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (1. BMeldDÜV)
V. v. 21.06.2005 BGBl. I S. 1689; aufgehoben durch § 9 Abs. 2 V. v. 01.12.2014 BGBl. I S. 1945; 2015 BGBl. I S. 1101
§ 5 1. BMeldDÜV Fortschreibung der Daten (vom 01.11.2011)
... oder unvollständig waren, oder weil der Einwohner seinen Meldepflichten nach den §§ 11 bis 13 des Melderechtsrahmengesetzes nicht oder nicht vollständig nachgekommen ist, so ...
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