Änderung § 6 HRegGebV vom 01.01.2007

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§ 6 HRegGebV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2007 geltenden Fassung
§ 6 HRegGebV n.F. (neue Fassung)
in der am 22.07.2017 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2434
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 6 Inkrafttreten


(Text neue Fassung)

§ 6 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2004 in Kraft.



 



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