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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 08.10.2010 aufgehoben
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II. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der Deutschen Telekom AG (DTAGWidAnO k.a.Abk.)

A. v. 28.11.1997 BGBl. 1998 I S. 61; aufgehoben durch VII. A. v. 27.09.2010 BGBl. I S. 1363
Geltung ab 01.12.1997; FNA: 2030-14-98 Beamte
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II. Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis



Auf Grund des § 1 Abs. 5 des Postpersonalrechtsgesetzes vom 14. September 1994 (BGBl. I S. 2325, 2353) übertragen wir gemäß § 174 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes die sich aus § 174 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes in Verbindung mit § 1 Abs. 2 des Postpersonalrechtsgesetzes ergebende Befugnis der obersten Dienstbehörde zur Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis den in Abschnitt I genannten Stellen, soweit sie für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden zuständig sind.

Für besondere Fälle behalten wir uns die Wahrnehmung der Befugnis vor.

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