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Zitierungen von § 43 BPersVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 43 BPersVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BPersVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 62 BPersVG
... die Jugend- und Auszubildendenvertretung gelten die §§ 43 bis 45, § 46 Abs. 1, 2, 3 Satz 1 und 6, Abs. 6, 7 und § 67 Abs. 1 Satz 3 ...
§ 65 BPersVG
... entsprechend. (3) Für die in Absatz 1 bezeichneten Vertreter gelten §§ 43 bis 45, § 46 Abs. 1, 2, 3 Satz 1 und § 67 Abs. 1 Satz 3 sinngemäß. ...
§ 85 BPersVG
... die Geschäftsführung und Rechtsstellung des Vertrauensmannes gelten die §§ 43 bis 45, 46 Abs. 1, 2, 3 Satz 1 und 6 entsprechend. Für die Aufgaben und Befugnisse des ...
§ 91 BPersVG (vom 12.02.2009)
... Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Für den Vertrauensmann gelten die §§ 43 bis 45, 46 Abs. 1, 2, 3 Satz 1 und § 67 Abs. 1 Satz 3 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweites Gesetz zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften aus Anlass der COVID-19-Pandemie
G. v. 25.05.2020 BGBl. I S. 1063; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 18.03.2021 BGBl. I S. 353
Artikel 1 2. BPersVGuaÄndG Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes
... Personalratsmitglieder feststellt und in die Anwesenheitsliste einträgt." 3. § 43 wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird Absatz 1. b) Folgender ...
Artikel 2 2. BPersVGuaÄndG Weitere Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes
... 1. § 26a wird aufgehoben. 2. § 37 Absatz 3 wird aufgehoben. 3. § 43 wird wie folgt geändert: a) Die Absatzbezeichnung „(1)" wird ...
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