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Zitierungen von § 46 BPersVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 46 BPersVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BPersVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 24 BPersVG
... zur Folge. Für die Mitglieder des Wahlvorstandes gelten § 44 Abs. 1 Satz 2 und § 46 Abs. 2 Satz 2 ...
§ 54 BPersVG
... die Stufenvertretungen gelten die §§ 26 bis 39, 40 Abs. 1, §§ 41, 42, 44, 45, 46 Abs. 1 bis 3 und 5 bis 7, § 47 entsprechend, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist. ...
§ 62 BPersVG
... die Jugend- und Auszubildendenvertretung gelten die §§ 43 bis 45, § 46 Abs. 1, 2, 3 Satz 1 und 6, Abs. 6, 7 und § 67 Abs. 1 Satz 3 sinngemäß. § 47 ...
§ 65 BPersVG
... (3) Für die in Absatz 1 bezeichneten Vertreter gelten §§ 43 bis 45, § 46 Abs. 1, 2, 3 Satz 1 und § 67 Abs. 1 Satz 3 sinngemäß. (4) An den ...
§ 85 BPersVG
... bei der Ermittlung der Zahl der vom Dienst freizustellenden Personalratsmitglieder nach § 46 Abs. 4 nicht berücksichtigt. 5. Die Vorschriften über die ... und Rechtsstellung des Vertrauensmannes gelten die §§ 43 bis 45, 46 Abs. 1, 2, 3 Satz 1 und 6 entsprechend. Für die Aufgaben und Befugnisse des Vertrauensmannes ...
§ 91 BPersVG (vom 12.02.2009)
... zur Äußerung zu geben. Für den Vertrauensmann gelten die §§ 43 bis 45, 46 Abs. 1, 2, 3 Satz 1 und § 67 Abs. 1 Satz 3 ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
Verordnung über die Höhe der Aufwandsentschädigung für vom Dienst freigestellte PersonalvertretungsmitgliederV. v. 18.07.1974 BGBl. I S. 1499; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 03.12.2001 BGBl. I S. 3306
Zitate in aufgehobenen Titeln
Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG)
neugefasst durch B. v. 15.04.1997 BGBl. I S. 766; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 2 G. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2065
§ 51 SBG Wahl und Rechtsstellung der Soldatenvertreter (vom 12.02.2009)
... viele Vertreter erhält wie alle anderen Gruppen zusammen. (3) Die §§ 46 , 47 und 91 des Bundespersonalvertretungsgesetzes sind anzuwenden. § 14 Abs. 2 und § 19 ...
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