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Zitierungen von § 54 BPersVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 54 BPersVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BPersVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 56 BPersVG
... den Gesamtpersonalrat gelten § 53 Abs. 2 und 3 und § 54 Abs. 1 Halbsatz 1 ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Verordnung über die Höhe der Aufwandsentschädigung für vom Dienst freigestellte Personalvertretungsmitglieder
V. v. 18.07.1974 BGBl. I S. 1499; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 03.12.2001 BGBl. I S. 3306
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