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Zitierungen von § 54 BPersVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 54 BPersVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BPersVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 56 BPersVG
... den Gesamtpersonalrat gelten § 53 Abs. 2 und 3 und § 54 Abs. 1 Halbsatz 1 ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
Verordnung über die Höhe der Aufwandsentschädigung für vom Dienst freigestellte PersonalvertretungsmitgliederV. v. 18.07.1974 BGBl. I S. 1499; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 03.12.2001 BGBl. I S. 3306
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2938/v41807.htm