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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.08.2007 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
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§ 3 - Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)
Artikel 1 V. v. 05.08.1997 BGBl. I S. 2008; zuletzt geändert durch Artikel 2 § 2 V. v. 21.05.2001 BGBl. I S. 959; aufgehoben durch Artikel 23 V. v. 08.08.2007 BGBl. I S. 1816
Geltung ab 08.02.1998; FNA: 2125-40-68 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Geltung ab 08.02.1998; FNA: 2125-40-68 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 3 Allgemeine Hygieneanforderungen
§ 3 wird in 2 Vorschriften zitiert
Lebensmittel dürfen nur so hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, daß sie bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung nicht ausgesetzt sind. Sie dürfen dazu nur
- 1.
- in Betriebsstätten
- 2.
- unter Einhaltung der Anforderungen von Kapitel 5 der Anlage
Zitierungen von § 3 LMHV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 LMHV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LMHV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 LMHV Ordnungswidrigkeiten
... Bedarfsgegenständegesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 3 Satz 1 Lebensmittel herstellt, behandelt oder in den Verkehr bringt. (2) ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2964/a42039.htm