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§ 4 - Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)

Artikel 1 V. v. 05.08.1997 BGBl. I S. 2008; zuletzt geändert durch Artikel 2 § 2 V. v. 21.05.2001 BGBl. I S. 959; aufgehoben durch Artikel 23 V. v. 08.08.2007 BGBl. I S. 1816
Geltung ab 08.02.1998; FNA: 2125-40-68 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 4 Betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen



(1) Wer Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, hat durch betriebseigene Kontrollen die für die Entstehung gesundheitlicher Gefahren durch Faktoren biologischer, chemischer oder physikalischer Natur kritischen Punkte im Prozeßablauf festzustellen und zu gewährleisten, daß angemessene Sicherungsmaßnahmen festgelegt, durchgeführt und überprüft werden. Dies erfolgt durch ein Konzept, daß der Gefahrenidentifizierung und -bewertung dient, zu deren Beherrschung beiträgt und folgenden Grundsätzen genügt:

1.
Analyse dieser Gefahren in den Produktions- und Arbeitsabläufen beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln,

2.
Identifizierung der Punkte in diesen Prozessen, an denen diese Gefahren auftreten können,

3.
Entscheidung, welche dieser Punkte die für die Lebensmittelsicherheit kritischen Punkte sind,

4.
Festlegung und Durchführung wirksamer Sicherungsmaßnahmen und deren Überwachung für diese kritischen Punkte und

5.
Überprüfung der Gefahrenanalyse, der kritischen Punkte und der Sicherungsmaßnahmen und deren Überwachung in regelmäßigen Abständen sowie bei jeder Änderung der Produktions- und Arbeitsabläufe beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln.

(2) Wer Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, hat im Rahmen betriebseigener Maßnahmen zu gewährleisten, daß Personen, die mit Lebensmitteln umgehen, entsprechend ihrer Tätigkeit und unter Berücksichtigung ihrer Ausbildung in Fragen der Lebensmittelhygiene unterrichtet oder geschult werden.



 

Zitierungen von § 4 LMHV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 LMHV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LMHV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 LMHV Ordnungswidrigkeiten
... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 über betriebseigene Kontrollen oder Maßnahmen ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Eier- und Eiprodukte-Verordnung
V. v. 17.12.1993 BGBl. I S. 2288; aufgehoben durch Artikel 7 Nr. 1 V. v. 11.05.2010 BGBl. I S. 612
§ 7 EiProdV Anforderungen an roheihaltige Lebensmittel in Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung
... hergestellt hat, vor deren Abgabe zum Verzehr unter Beachtung der Vorschriften des § 4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung einem Erhitzungsverfahren nach Absatz 2 ...

Kollagen-Verordnung (KolV)
V. v. 17.08.2004 BGBl. I S. 2223; aufgehoben durch Artikel 23 V. v. 08.08.2007 BGBl. I S. 1816
§ 6 KolV Betriebseigene Maßnahmen, Kontrollen und Nachweise
... in den Verkehr bringt, hat betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen gemäß § 4 Abs. 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung durchzuführen, bei denen im Falle von  ...

Speisegelatine-Verordnung (GelV)
V. v. 13.12.2002 BGBl. I S. 4538; aufgehoben durch Artikel 23 V. v. 08.08.2007 BGBl. I S. 1816
§ 6 GelV Betriebseigene Maßnahmen, Kontrollen und Nachweise
... in den Verkehr bringt, hat betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen gemäß § 4 Abs. 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung durchzuführen, bei denen im Falle von  ...