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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 28.02.2010 aufgehoben

§ 1 - Verordnung zur Änderung der Erhebungstermine für die Abfallstatistiken (AbfStatErhTÄndV k.a.Abk.)

V. v. 12.01.1979 BGBl. I S. 76; aufgehoben durch Artikel 16 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2723
Geltung ab 21.01.1979; FNA: 29-10-3 Statistik
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§ 1



Der Turnus der Erhebungen im Bereich der Abfallbeseitigung nach den §§ 3 und 4 des Gesetzes wird zeitlich um ein Jahr verschoben. Die nächsten Erhebungen sind jeweils für das Jahr 1980 durchzuführen.