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§ 1 - Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (AP-gDBPolV)

V. v. 19.12.2001 BGBl. I S. 3891; aufgehoben durch § 31 V. v. 09.04.2013 BGBl. I S. 963
Geltung ab 31.12.2001; FNA: 2030-6-21 Beamte
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§ 1 Geltungsbereich



(1) Diese Verordnung gilt für den Vorbereitungsdienst der Polizeikommissaranwärterinnen und Polizeikommissaranwärter nach § 14 der Bundespolizei-Laufbahnverordnung.

(2) Sie gilt entsprechend für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte, die zum Ausbildungsaufstieg vom mittleren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei nach § 29 Abs. 1 Satz 1 der Bundespolizei-Laufbahnverordnung zugelassen worden sind. § 2a findet keine Anwendung.



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Frühere Fassungen von § 1 AP-gDBPolV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 31.05.2008Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
vom 21.05.2008 BGBl. I S. 913

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 AP-gDBPolV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 AP-gDBPolV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AP-gDBPolV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
V. v. 21.05.2008 BGBl. I S. 913
Artikel 1 1. AP-gDBGSVÄndV
... „Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften". b) Die Angaben zu den §§ 1 und 2 werden wie folgt gefasst: „§ 1 Geltungsbereich § 2 ... b) Die Angaben zu den §§ 1 und 2 werden wie folgt gefasst: „§ 1 Geltungsbereich § 2 Ziel des Vorbereitungsdienstes". c) Nach ... „Kapitel 4 Sonstige Vorschriften". 3. Die Überschrift vor § 1 wird wie folgt gefasst: „Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften". 4. ... wie folgt gefasst: „Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften". 4. § 1 wird durch folgende §§ 1 und 2 ersetzt: „§ 1 Geltungsbereich ... 1 Allgemeine Vorschriften". 4. § 1 wird durch folgende §§ 1 und 2 ersetzt: „§ 1 Geltungsbereich (1) Diese Verordnung gilt ... 4. § 1 wird durch folgende §§ 1 und 2 ersetzt: „§ 1 Geltungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für den Vorbereitungsdienst der ...