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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 02.05.2013 aufgehoben
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§ 1 - Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (AP-gDBPolV)
V. v. 19.12.2001 BGBl. I S. 3891; aufgehoben durch § 31 V. v. 09.04.2013 BGBl. I S. 963
Geltung ab 31.12.2001; FNA: 2030-6-21 Beamte
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Geltung ab 31.12.2001; FNA: 2030-6-21 Beamte
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§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt für den Vorbereitungsdienst der Polizeikommissaranwärterinnen und Polizeikommissaranwärter nach § 14 der Bundespolizei-Laufbahnverordnung.
(2) Sie gilt entsprechend für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte, die zum Ausbildungsaufstieg vom mittleren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei nach § 29 Abs. 1 Satz 1 der Bundespolizei-Laufbahnverordnung zugelassen worden sind. § 2a findet keine Anwendung.
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei V. v. 21. Mai 2008 BGBl. I S. 913 m.W.v. 31. Mai 2008
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Frühere Fassungen von § 1 AP-gDBPolV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 31.05.2008 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei vom 21.05.2008 BGBl. I S. 913 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 AP-gDBPolV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 AP-gDBPolV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AP-gDBPolV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
V. v. 21.05.2008 BGBl. I S. 913
Artikel 1 1. AP-gDBGSVÄndV
... Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften". b) Die Angaben zu den §§ 1 und 2 werden wie folgt gefasst: § 1 Geltungsbereich § 2 ... b) Die Angaben zu den §§ 1 und 2 werden wie folgt gefasst: § 1 Geltungsbereich § 2 Ziel des Vorbereitungsdienstes". c) Nach ... Kapitel 4 Sonstige Vorschriften". 3. Die Überschrift vor § 1 wird wie folgt gefasst: Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften". 4. ... wie folgt gefasst: Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften". 4. § 1 wird durch folgende §§ 1 und 2 ersetzt: § 1 Geltungsbereich ... 1 Allgemeine Vorschriften". 4. § 1 wird durch folgende §§ 1 und 2 ersetzt: § 1 Geltungsbereich (1) Diese Verordnung gilt ... 4. § 1 wird durch folgende §§ 1 und 2 ersetzt: § 1 Geltungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für den Vorbereitungsdienst der ...
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