Tools:
Update via:
§ 4 - Satzung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLES k.a.Abk.)
Anlage zur V. v. 29.09.1994 BGBl. I S. 2780; zuletzt geändert durch V. v. 23.07.1997 BGBl. I S. 1918
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 780-8-1 Organisation der Landwirtschaft
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 780-8-1 Organisation der Landwirtschaft
§ 4 Berufung der Mitglieder des Verwaltungsrates und ihrer Stellvertreter
§ 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) Die Vertreter der in § 5 Abs. 1 des Gesetzes genannten Wirtschaftsgruppen werden durch folgende Bundesverbände namentlich vorgeschlagen:
- 1.
- die Vertreter der Landwirtschaft einschließlich des Gartenbaus, des Weinbaus, der Forstwirtschaft sowie der Fischwirtschaft durch den Deutschen Bauernverband e.V. im Einvernehmen mit dem Zentralverband Gartenbau e.V., dem Deutschen Weinbauverband e.V., dem Deutschen Forstwirtschaftsrat e.V. und dem Bundesmarktverband der Fischwirtschaft e.V.,
- 2.
- je ein Vertreter der Verbraucher durch den Deutschen Gewerkschaftsbund, die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft und die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V.,
- 3.
- die Vertreter des Groß- und Außenhandels durch den Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels e.V. im Einvernehmen mit dem Zentralverband gewerblicher Verbundgruppen e.V.,
- 4.
- die Vertreter des Einzelhandels durch den Bundesverband des Deutschen Lebensmittel-Einzelhandels e.V. im Einvernehmen mit dem Bundesverband der Filialbetriebe und Selbstbedienungs-Warenhäuser e.V. und dem Bundesverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V.,
- 5.
- die Vertreter des Ernährungshandwerks durch den Zentralverband des Deutschen Handwerks,
- 6.
- die Vertreter der Ernährungsindustrie durch die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V.,
- 7.
- die Vertreter der landwirtschaftlichen Genossenschaften durch den Deutschen Raiffeisenverband e.V.,
- 8.
- der Vertreter des Landwarenhandels durch den Zentralverband des Deutschen Getreide-, Futter- und Düngemittelhandels e.V.
Zitierungen von § 4 Satzung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 BLES verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BLES selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 9 BLES Einsetzung und Zusammensetzung von Fachbeiräten
... 1 Satz 2 des Gesetzes vom Verwaltungsrat für jeden Fachbereich gesondert festgelegt. § 4 Abs. 2 gilt entsprechend. (3) Das Bundesministerium und die Obersten ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/297/a3429.htm