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§ 5 - Zensustestgesetz (ZensTeG)
§ 5 Unterstichprobe für Verfahrenstests und methodische Untersuchungen
§ 5 wird in 5 Vorschriften zitiert
Für Verfahrenstests, statistisch-methodische Untersuchungen sowie weitere Qualitätsprüfungen werden Stichprobenerhebungen (Zusatzerhebungen bei Meldebehörden und Personen, §§ 6 und 9, eine Gebäude- und Wohnungsstichprobe, § 7, und eine Erhebung bei der Bundesanstalt für Arbeit, § 8) durchgeführt, die sich auf höchstens 230 Gemeinden und höchstens 16.000 Gebäude erstrecken. Die Gemeinden und Gebäude werden aus der Stichprobe nach § 4 Abs. 1 durch mathematische Zufallsverfahren ausgewählt.
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Zitierungen von § 5 ZensTeG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 ZensTeG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZensTeG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 6 ZensTeG Zusatzerhebung bei Meldebehörden in ausgewählten Gemeinden
... den Meldebehörden der nach § 5 ausgewählten Gemeinden werden für die in den nach § 5 ausgewählten ... der nach § 5 ausgewählten Gemeinden werden für die in den nach § 5 ausgewählten Gebäuden zu den Stichtagen 5. Dezember 2001 und 31. März 2002 ...
§ 7 ZensTeG Postalische Gebäude- und Wohnungsstichprobe
... der postalischen Gebäude- und Wohnungsstichprobe in den nach § 5 ausgewählten Gebäuden werden zum Stichtag 5. Dezember 2001 folgende Merkmale erhoben: ...
§ 8 ZensTeG Testerhebung bei der Bundesanstalt für Arbeit
... an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung für die bei ihr in den nach § 5 ausgewählten Gebäuden geführten Personen zum Stichtag 5. Dezember 2001 folgende ...
§ 9 ZensTeG Zusatzerhebung bei Personen in ausgewählten Gemeinden
... den in den nach § 5 ausgewählten Gebäuden wohnenden Personen werden zum Stichtag 5. Dezember 2001 ...
§ 10 ZensTeG Zusammenführung von Datensätzen aus den verschiedenen Erhebungen der Unterstichprobe durch die statistischen Ämter der Länder
... übermittelten Datensätze nach § 4 Abs. 3 Nr. 1 der Personen, die in den nach § 5 ausgewählten Gebäuden gemeldet sind, sowie die Angaben aus der Gebäude- und ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2970/a42108.htm