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§ 9 - Zensustestgesetz (ZensTeG)
§ 9 Zusatzerhebung bei Personen in ausgewählten Gemeinden
§ 9 wird in 8 Vorschriften zitiert
Bei den in den nach § 5 ausgewählten Gebäuden wohnenden Personen werden zum Stichtag 5. Dezember 2001 zusätzlich zu den in § 4 Abs. 4 genannten Merkmalen folgende Merkmale erhoben:
- 1.
- als Erhebungsmerkmale:
- a)
- Nutzung der Wohnung durch Angehörige ausländischer Streitkräfte, diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen,
- b)
- gewerbliche Nutzung, Nutzung als Freizeit- oder Ferienwohnung,
- c)
- Zahl der Haushalte in der Wohnung und Zahl der Personen im Haushalt,
- d)
- Wohnverhältnis je Haushalt (Eigentümer, Hauptmieter, Untermieter),
- e)
- Wohnungs- und Haushaltszugehörigkeit sowie Familienzusammenhang,
- f)
- Wohn- und Lebensgemeinschaft,
- g)
- Fläche der Wohnung,
- h)
- Zahl der Räume mit sechs und mehr Quadratmetern,
- i)
- Höhe der monatlichen Miete,
- j)
- Ausstattung der Wohnung mit Küche, Kochnische, Bad, WC, Heizungsart,
- k)
- Beteiligung am Erwerbsleben,
- l)
- Art des überwiegenden Lebensunterhalts,
- m)
- Stellung im Beruf,
- n)
- Arbeitsort;
- 2.
- als Hilfsmerkmale:
- a)
- Namen und Vornamen der Wohnungsinhaber,
- b)
- Einzugsdatum der Wohnungsinhaber oder Beginn des Mietvertrags,
- c)
- Lage der Wohnung im Gebäude,
- d)
- Telekommunikationsnummer der Person, die für Rückfragen zur Verfügung steht.
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Zitierungen von § 9 ZensTeG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 ZensTeG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZensTeG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 ZensTeG Unterstichprobe für Verfahrenstests und methodische Untersuchungen
... Stichprobenerhebungen (Zusatzerhebungen bei Meldebehörden und Personen, §§ 6 und 9 , eine Gebäude- und Wohnungsstichprobe, § 7, und eine Erhebung bei der Bundesanstalt ...
§ 10 ZensTeG Zusammenführung von Datensätzen aus den verschiedenen Erhebungen der Unterstichprobe durch die statistischen Ämter der Länder
... nach Absatz 2 erstellten Datensätze werden diese mit den Angaben aus der Erhebung nach § 9 in Verbindung mit § 4 Abs. 4 ...
§ 11 ZensTeG Anschriftenübermittlung
... Für die Vorbereitung und Durchführung der Erhebungen nach § 4 Abs. 4 und § 9 übermitteln die Meldebehörden den statistischen Ämtern der Länder auf ...
§ 12 ZensTeG Erhebungsbeauftragte
... Für die Erhebungen nach § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 4 und § 9 können ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte eingesetzt werden. Sie dürfen nicht in der ... (2) Die Erhebungsbeauftragten sind für die Erhebungen nach § 4 Abs. 4 und § 9 berechtigt, in die Erhebungsvordrucke die Angaben Namen und Vornamen der in der Wohnung lebenden ... oder Freizeitwohnung, Leerstehen der Wohnung selbst einzutragen; für die Erhebung nach § 9 außerdem die Lage der Wohnung im Gebäude, Zahl der Haushalte in der Wohnung, Namen und ...
§ 13 ZensTeG Auskunftspflicht
... (4) Auskunftspflichtig für die Erhebungen nach § 4 Abs. 4 und nach § 9 zu den Merkmalen nach Nummer 1 Buchstabe e, f, k bis n sind alle Volljährigen oder einen ... auskunftspflichtig. (5) Auskunftspflichtig für die Erhebung nach § 9 zu den Merkmalen nach Nummer 1 Buchstabe a bis d, g bis j, Nummer 2 Buchstabe a bis c sind die ... Die Auskünfte zu den Merkmalen nach § 2 Abs. 3 Nr. 2, § 7 Nr. 2 Buchstabe d, § 9 Nr. 2 Buchstabe d sowie zur Telekommunikationsnummer nach § 4 Abs. 4 sind ...
§ 14 ZensTeG Art der Auskunftserteilung beim Einsatz von Erhebungsbeauftragten
... werden, können die Angaben zu den Erhebungen nach § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 4 und § 9 mündlich gegenüber den Erhebungsbeauftragten oder schriftlich beantwortet werden. Die ... a) und die Zahl der Haushalte in der Wohnung sowie die Zahl der Personen im Haushalt (§ 9 Nr. 1 Buchstabe c) sind auf Verlangen der Erhebungsbeauftragten mündlich mitzuteilen. ...
§ 15 ZensTeG Löschung
... nach § 4 Abs. 4 und die Hilfsmerkmale nach § 7 Nr. 2 Buchstabe c und d, § 9 Nr. 2 Buchstabe d werden nach Abschluss der Vollzähligkeits- und ... Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a und c, § 6 Nr. 1 bis 3 und 11, § 7 Nr. 2 Buchstabe e, § 9 Nr. 2 Buchstabe a und alle Hilfsmerkmale nach § 8 Nr. 2 werden nach der Zusammenführung ... b, soweit es sich um Personen handelt, die nicht in die Erhebungen nach §§ 6 und 9 einbezogen sind. (5) Die übrigen Hilfsmerkmale, mit Ausnahme der Hilfsmerkmale ...
§ 16 ZensTeG Zuständigkeiten
... Die Erhebungen nach § 2, § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 3 und 4, §§ 6, 7 und 9 werden von den statistischen Ämtern der Länder durchgeführt. (2) Die ...
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