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Anhang I - Abfallverbringungsgesetz (AbfVerBrG)

G. v. 30.09.1994 BGBl. I S. 2771; aufgehoben durch Artikel 9 G. v. 19.07.2007 BGBl. I S. 1462
Geltung ab 14.10.1994; FNA: 2129-15-8 Umweltschutz
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Anhang I Abfallgruppen


Anhang I wird in 1 Vorschrift zitiert

Q1

Nachstehend nicht näher beschriebene Produktions- oder Verbrauchsrückstände

Q2

Nicht den Normen entsprechende Produkte

Q3

Produkte, bei denen das Verfalldatum überschritten ist

Q4

Unabsichtlich ausgebrachte oder verlorene oder von einem sonstigen Zwischenfall betroffene Produkte einschließlich sämtlicher Stoffe, Anlageteile usw., die bei einem solchen Zwischenfall kontaminiert worden sind

Q5

Infolge absichtlicher Tätigkeiten kontaminierte oder verschmutzte Stoffe (z.B. Reinigungsrückstände, Verpackungsmaterial, Behälter usw.)

Q6

Nichtverwendbare Elemente (z.B. verbrauchte Batterien, Katalysatoren usw.)

Q7

Unverwendbar gewordene Stoffe (z.B. kontaminierte Säuren, Lösungsmittel, Härtesalze usw.)

Q8

Rückstände aus industriellen Verfahren (z.B. Schlacken, Destillationsrückstände usw.)

Q9

Rückstände von Verfahren zur Bekämpfung der Verunreinigung (z.B. Gaswaschschlamm, Luftfilterrückstand, verbrauchte Filter usw.)

Q10

Bei maschineller und spanender Formgebung anfallende Rückstände (z.B. Dreh- und Fräsespäne usw.)

Q11

Bei der Förderung und der Aufbereitung von Rohstoffen anfallende Rückstände (z.B. im Bergbau, bei der Erdölförderung usw.)

Q12

Kontaminierte Stoffe (z.B. mit PCB verschmutztes Öl usw.)

Q13

Stoffe oder Produkte aller Art, deren Verwendung gesetzlich verboten ist

Q14

Produkte, die vom Besitzer nicht oder nicht mehr verwendet werden (z.B. in der Landwirtschaft, den Haushaltungen, Büros, Verkaufsstellen, Werkstätten usw.)

Q15

Kontaminierte Stoffe oder Produkte, die bei der Sanierung von Böden anfallen

Q16

Stoffe oder Produkte aller Art, die nicht einer der oben erwähnten Gruppen angehören

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Zitierungen von Anhang I AbfVerBrG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anhang I AbfVerBrG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AbfVerBrG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 AbfVerBrG Begriffsbestimmungen
... Abfälle im Sinne dieses Gesetzes sind alle beweglichen Sachen, die unter die in Anhang I aufgeführten Gruppen fallen und deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder ... des Bundesrates Abfallgruppen, Beseitigungsverfahren oder Verwertungsverfahren in die Anhänge I , II A oder II B aufzunehmen, aus diesen Anhängen herauszunehmen oder zu ...