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§ 1 - Wohnungsstatistikgesetz (WoStatG)

G. v. 18.03.1993 BGBl. I S. 337
Geltung ab 28.03.1993; FNA: 29-25 Statistik

§ 1 Anordnung als Bundesstatistik, Erhebungsart



Über Gebäude und Wohnungen sowie die Wohnsituation der Haushalte werden nach Maßgabe dieses Gesetzes folgende Bundesstatistiken durchgeführt:

1.
eine Gebäude- und Wohnungszählung flächendeckend in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet;

2.
eine Gebäude- und Wohnungsstichprobe im gesamten Bundesgebiet auf repräsentativer Grundlage mit einem Auswahlsatz von 1 vom Hundert der Wohnungen.

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Zitierungen von § 1 WoStatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 WoStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WoStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 WoStatG Erhebungseinheiten und Stichprobenauswahl
... Erhebungseinheiten für die Erhebung nach § 1 Nr. 1 sind Gebäude mit Wohnraum und bewohnte Unterkünfte sowie Wohnungen.  ... sowie Wohnungen. (2) Erhebungseinheiten für die Erhebung nach § 1 Nr. 2 sind Gebäude mit Wohnraum und bewohnte Unterkünfte einschließlich der ...
§ 3 WoStatG Berichtszeitpunkt
... Die Erhebung nach § 1 Nr. 1 wird nach dem Stand vom 30. September 1995 durchgeführt. Mit der Erhebung kann bis zu ... sechs Monaten vor dem Erhebungsstichtag begonnen werden. (2) Die Erhebung nach § 1 Nr. 2 wird nach dem Stand vom 30. September 1993 ...
§ 4 WoStatG Erhebungsmerkmale
... Erhebungsmerkmale der Erhebung nach § 1 Nr. 1 sind 1. bei den Gebäuden: Gemeinde, Ortsteil oder Stadtbezirk; ... und Dauer des Leerstehens der Wohnung. (2) Erhebungsmerkmale der Erhebung nach § 1 Nr. 2 sind 1. bei den Gebäuden: a) Gemeinde, Gemeindeteil; Art des ...
§ 6 WoStatG Erhebungsstellen
... Zur Durchführung der Erhebung nach § 1 Nr. 1 werden Erhebungsstellen eingerichtet. Sie sind räumlich, organisatorisch und personell ... getroffen werden. (4) Erhebungsstellen für die Erhebung nach § 1 Nr. 2 sind die statistischen Ämter der Länder. Sie dürfen zur Bildung von ... der Länder. Sie dürfen zur Bildung von Auswahlbezirken für die Erhebung nach § 1 Nr. 2 aus dem Bevölkerungsregister Statistik die Zahl der Haushalte und Personen, gegliedert ...
§ 7 WoStatG Erhebungsbeauftragte
... Für die Erhebungen nach § 1 können ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte eingesetzt werden. Sie sind von den ... Vertretungen selbst einzutragen. Sie sind außerdem berechtigt, bei der Erhebung nach § 1 Nr. 2 die Zahl der Haushalte in der Wohnung und die Personen im Haushalt selbst einzutragen. Dies ... Zur Übernahme der Tätigkeit als Erhebungsbeauftragter für die Erhebung nach § 1 Nr. 1 ist jeder Deutsche in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet und ... Personen des öffentlichen Rechts sind verpflichtet, für die Erhebung nach § 1 Nr. 1 den Erhebungsstellen auf Anforderung Bedienstete zu benennen und für die Tätigkeit ... gilt. (5) Soweit zur Vorbereitung und Durchführung der Erhebungen nach § 1 Maßnahmen gemäß § 6 Bundesstatistikgesetz durchgeführt werden, ...
§ 8 WoStatG Datenübermittlung an die Erhebungsstellen
... sind. (3) Die Einwohnermeldebehörden teilen für die Erhebung nach § 1 Nr. 1 den Erhebungsstellen auf Anforderung je Gebäude die Zahl der Personen sowie ...
§ 11 WoStatG Verwendung von Merkmalen
... Stellen der Gemeinden und Gemeindeverbände Einzelangaben aus der Erhebung nach § 1 Nr. 1 mit Ausnahme der Hilfsmerkmale nach § 5 Nr. 1, 3 und 4 für ihren ...