Tools:
Update via:
§ 2 - Überstellungsausführungsgesetz (ÜAG)
G. v. 26.09.1991 BGBl. I S. 1954, 1992 I S. 1232, 1994 I S. 1425; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2274
Geltung ab 01.02.1992; FNA: 319-94 Zwischenstaatliche Rechtshilfe
| |
Geltung ab 01.02.1992; FNA: 319-94 Zwischenstaatliche Rechtshilfe
| |
§ 2
(1) Bei Vollstreckungsersuchen nach dem Übereinkommen, nach Artikel 2 des Zusatzprotokolls und nach den Artikeln 68 und 69 des Schengener Durchführungsübereinkommens ist § 71 Abs. 3 und 4 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen nicht anzuwenden.
(2) Bei Vollstreckungsersuchen nach Artikel 3 des Zusatzprotokolls ist § 71 Abs. 4 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen anzuwenden.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes und des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen G. v. 17. Dezember 2006 BGBl. I S. 3175, 2008 I 1006 m.W.v. 1. August 2007
Frühere Fassungen von § 2 ÜAG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.08.2007 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes und des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen vom 17.12.2006 BGBl. I S. 3175 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 2 ÜAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 ÜAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ÜAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes und des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
G. v. 17.12.2006 BGBl. I S. 3175, 2008 I 1006
Artikel 1 ÜAGuIRGÄndG Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes
... - ÜAG)". 2. Die §§ 1 und 2 werden durch folgende §§ 1 bis 3 ersetzt: „§ 1 Dieses ... - ÜAG)". 2. Die §§ 1 und 2 werden durch folgende §§ 1 bis 3 ersetzt: „§ 1 Dieses Gesetz gilt für ... Durchführungsübereinkommen vom 19. Juni 1990 (BGBl. 1993 II S. 1010). § 2 (1) Bei Vollstreckungsersuchen nach dem Übereinkommen, nach Artikel 2 des ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2981/a42207.htm