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§ 2 - Schiedsstellenverordnung (SchStV k.a.Abk.)

V. v. 29.09.1994 BGBl. I S. 2784; zuletzt geändert durch Artikel 15c G. v. 11.07.2021 BGBl. I S. 2754
Geltung ab 12.10.1994; FNA: 860-5-13 Sozialgesetzbuch
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§ 2 Amtsperiode



(1) 1Die Amtsdauer der Mitglieder beträgt vier Jahre. 2Die Amtsdauer der während einer Amtsperiode neu bestellten Mitglieder endet mit dem Ablauf dieser Amtsperiode.

(2) Abweichend von Absatz 1 endet die Amtsdauer der nach § 1 Absatz 2 Satz 2 benannten Mitglieder mit Wirksamwerden des Schiedsspruchs.





 

Frühere Fassungen von § 2 Schiedsstellenverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 11.05.2019Artikel 8 Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
vom 06.05.2019 BGBl. I S. 646
aktuell vorher 01.01.2011Artikel 5 Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG)
vom 22.12.2010 BGBl. I S. 2262
aktuellvor 01.01.2011früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2 Schiedsstellenverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 SchStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG)
G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2262
Artikel 5 AMNOG Änderung der Schiedsstellenverordnung
... die Wörter „oder Vertragsparteien" eingefügt. 3. § 2 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1. b) ...

Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
G. v. 06.05.2019 BGBl. I S. 646
Artikel 8 TSVG Änderung der Schiedsstellenverordnung
...  § 2 Satz 1 der Schiedsstellenverordnung vom 29. September 1994 (BGBl. I S. 2784), die zuletzt durch Artikel 1e des Gesetzes vom 21. ...