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Zitierungen von § 5 Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Tierwirt/Tierwirtin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 TWirtMeistPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TWirtMeistPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 TWirtMeistPrV Gliederung der Meisterprüfung
... (2) Die Meisterprüfung ist nach Maßgabe der §§ 3 bis 6 durchzuführen. Im fachtheoretischen sowie im wirtschaftlichen und rechtlichen Teil ...
§ 7 TWirtMeistPrV Anrechnung anderer Prüfungsleistung (vom 05.11.2008)
... der Prüfung einzelner Prüfungsbestandteile nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 3 freistellen, wenn in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung von Verordnungen zur Anpassung an das Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsrecht
V. v. 19.10.2007 BGBl. I S. 2461
Artikel 5 TierNebBRÄndV Änderung der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Tierwirt
... § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe a der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung ...
Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die Berufsbildung in der Landwirtschaft
V. v. 29.10.2008 BGBl. I S. 2155
Artikel 9 LwAusbVÄndV Änderung der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Tierwirt
... der Prüfung einzelner Prüfungsbestandteile nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 3 freistellen, wenn in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung ...
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