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Artikel 4 - Siebter Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen (7. OrdenErl k.a.Abk.)

E. v. 02.05.1996 BGBl. I S. 668
Geltung ab 07.05.1996; FNA: 1134-16 Symbole, Auszeichnungen, Feiertage

Artikel 4


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert

Jede Änderung der Stiftungsbestimmungen und der Verleihungsbedingungen des nach Artikel 1 genehmigten Ehrenzeichens und jede Änderung seiner Form und Benennung bedarf meiner Genehmigung und wird gemäß Artikel 3 bekanntgemacht.

 
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Zitierungen von Artikel 4 Siebter Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 7. OrdenErl verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 7. OrdenErl selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Erlass über die Genehmigung einer Änderung des Erlasses über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr
E. v. 28.01.2003 BGBl. I S. 158
Erlass 7. OrdenErlÄndE
... an Angehörige ausländischer Streitkräfte verliehen werden. Nach Artikel 4 des Siebten Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und ...