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Zitierungen von § 51 SeeLG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 51 SeeLG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SeeLG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweites Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1471
Artikel 1 2. SeeLGÄndG Änderung des Seelotsgesetzes
... nach der bis zum 30. November 2022 geltenden Fassung dieses Gesetzes. § 51 Eine Genehmigung zur Ausübung des Seelotsenberufes in der bis zum 30. November ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3013/v272582.htm