Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 51 SeeLG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 51 SeeLG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SeeLG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1471
Artikel 1 2. SeeLGÄndG Änderung des Seelotsgesetzes
... nach der bis zum 30. November 2022 geltenden Fassung dieses Gesetzes. § 51 Eine Genehmigung zur Ausübung des Seelotsenberufes in der bis zum 30. November ...
Anzeige